Kann Booking.com die Bestpreisklausel in Deutschland etwa behalten?
„Deutschlands größtes Hotelbuchungsportal Booking.com kann im Streit mit dem Bundeskartellamt möglicherweise auf Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen. Der Erste Kartellsenat des Gerichts signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die Bestpreisklauseln in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig zu untersagen.“
www.wuv.de/digital/hotelportale_kampf_um_bestpreisklauseln_geht_weiter